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#dsgvo - Dominiks letzte Worte

#dsgvo - Dominiks letzte Worte

erstellt am von  in  Dominiks letzte Worte 

Am 25. Mai 2018 tritt die neue europäische Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO in Kraft.

Ihr Sinn und Zweck ist natürlich vorrangig die Sicherung unserer personenbezogenen Daten, wie etwa Emailadresse, Telefonnummer, Geburtstag, Postleitzahl, Haarfarbe, Essgewohnheiten oder unseren Browserverlauf...

Oh, das erinnert mich an Etwas, Augenblick... so, ...Chronik, ...Chronik ...da ...löschen! Gesamte Chronik löschen... so!

Wo waren wir? Genau! Also die Grunddatenverschutzordnung regelt zum Beispiel, dass bei der Erhebung und Verwendung personenbezogener daten dafür gesorgt werden muss, dass dabei vollständige Transparenz herrscht, erstens, und das zweitens sämtliche datenbezogenen Personen ihr ausdrückliches Einverständnis gegeben haben. Dafür.

Das klingt jetzt erstmal komplizierter als es sein müsste, aber wenn man sich nach beendeter Lektüre der iTunes-Nutzungsbedingungen einfach noch ein paar Minuten Zeit nimmt, dann kann man da eigentlich ganz bequem hintersteigen,... wie der Hase läuft, ...bis er nicht mehr gültig ist.

Also ganz ganz stark vereinfacht heißt das - in der praxis - dass, wenn SIE draußen auf der Straße unterwegs sind, also eine öffentliche Person darstellen, und dann jemanden auf der anderen Straßenseite zu erkennen glauben, dann konnten sie früher einfach rüberrrufen "hey, Max Mustermann, alte Backpflaume! Hast dich ja gar nicht verändert!

Gut, heute, also mit der Grunddatenverschutzordnung ist das zwar immer noch möglich, aber wenn SIE jetzt mit dem Herrn Mustermann irgendwie geschäftlich zu tun haben oder hatten und auf der Straße noch andere öffentliche Personen unterwegs sind, die das dann vielleicht hören, wie der Max Mustermann heißt, dann brauchen Sie, BEVOR Sie die Gesichtserkennung machen und den Namen sagen, die Einwilligung von dem Herrn Mustermann, weil...

Also, die anderen öffentlichen Personen könnten ja den Herrn Mustermann googlen und dem dann beispielsweise zuhause auflauern mit einem Sonderexemplar der... freikirchlichen... was weiß ich, dem Wirtschaftswachturm oder so, und DAS will Der ja vielleich gar nicht!

So, und wenn Sie das jetzt aber nicht machen mit der Einwilligung und der Herr Mustermann wacht dann eines Tages auf und ist plötzlich für zwei jahre Vertragskunde bei Scientology obwohl er gar kein Geld hat, dann sind SIE haftbar für die fahrlässige Weitergabe seiner Daten und können dafür empfindlich abgemahnt werden.

Und weil sich abmahnen ja auf absahnen reimt...

...befürchten einige Kritiker, dass die neue Schutzdatengrundordnung zur Folge haben könnte, dass sich irgendwelche halbseidenen Anwaltskanzleien zu einer Abmahnwelle aufgrund geringfügiger Verstöße hinreißen lassen. Naja, ist ja irgendwo auch nachvollziehbar, nicht wahr?

Wenn jetzt beispielsweise Valentins- und Muttertag gleichzeitig und an jedem Tag des jahres stattfinden, wer möchte da nicht gerne Florist UND Konditor sein!?

Wie kann man sich nun aber vor der missbräuchlichen Verwendung der Schunddatenvergrutzordnung schützen?

Ganz einfach! Sorgen Sie immer dafür, dass ihre Cookies vernünftig deklariert sind.

Ich meine, wie oft haben sich Ernie und Bert deswegen schon in den Haaren gelegen...

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Über den Autor

Der Autor ist tot...und ich bin der lebende Beweis dafür. Mein Motto: "Der Dativ ist des Objektes Stativ."

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