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Kreuzwortkolumne #45 - Wechselbürgschaft

Kreuzwortkolumne #45 - Wechselbürgschaft

erstellt am von  in  Kreuzworträtsel-Kolumne 

In dieser Kolumne soll der Versuch unternommen werden, den wertpapierrechtlichen Begriff der Wechselbürgschaft zu erklären, ohne dabei vollends in börsianisches Blabla abzugleiten. In diesem Zusammenhang zu klären sind Begriffe wie Akzept, Bezogener und Indossament. Fangen wir jedoch mit dem Wort an, welches den Bürgen zum Bürgen macht.

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Wechsel ≠ Wechselgeld

Ein Wechsel im finanzrechtlichen Sinn hat den Status eines Wertpapiers, wie etwa eines Schecks. Er ist jedoch in sich selbst kein gültiges Zahlungsmittel. Um dies zu verdeutlichen, möchte ich an dieser Stelle eine Kindheitsanekdote anbringen.

Als kleiner Junge verstand ich das Prinzip von Geld nur bedingt, da ich zwar schon gut lesen konnte, aber mich nicht wirklich für Zahlen interessierte, sofern diese nicht mindestens sechs Nullen hinter sich führten. Auch nahm ich an, es sei natürlich möglich, wie Dagobert Duck kopfüber in Hartgeld zu springen, ohne sich sämtliche Knochen dabei zu brechen. Davon unabhängig hegte ich außerdem eine ausgesprochene Leidenschaft für Fritten und Currywurst. Zum Erwerb Letzterer von den Eltern mit Geld ausgestattet, frequentierte ich stets ein und denselben Berliner U-Bahnhof-Imbiss. Ich orderte, zahlte und erhielt Wechselgeld zurück. Dieses Wechselgeld steckte ich mir sogleich ein, in der Annahme, dass es nun mir gehöre, denn schließlich hatte die nette Dame mit dem osteuropäischen Akzent das Geld ja mir gegeben. Zuhause wurde ich alsbald aufgefordert, ebenjenes Wechselgeld den Erzeugern meiner Wenigkeit rücküberzuführen, woraufhin ich lauthals und unter Tränen gegen meine Enteignung protestierte.

Jene, für alle Beteiligten unschöne Situation, sollte sich noch viele Male wiederholen, bevor mir klar wurde, woher die 30 Pfennige eigentlich kamen und warum ich auf sie selbstverständlich keinerlei Anrecht besaß. Noch heute tue ich mich schwer mit dem Rechnen, weshalb ich nur ungern in der Gastronomie arbeite. Wer wie ich schon einmal mit seinem gesamten Abendtrinkgeld für Fehler in der Abrechnung einstehen musste, kann dies sicher nachvollziehen.

Bild 1: Der Hausschlüssel in der Hand ist besser als der Kuckuck auf dem Dach.

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Wie einst, Lili Darlehen...

Bei einer Wechselbürgschaft, dem sogenannten BANKAVAL oder schlicht AVAL, geht es letztlich darum, dass eine Person oder Institution sich dazu verpflichtet, für die Schuld eines dritten einzustehen. Pikant ist hierbei der Umstand, dass der Bürge durch seine Unterschrift zwar angibt, für welche Schuld gebürgt wird, nicht aber konkret ausgewiesen werden muss, für wessen Schuld.

Ein gutes Beispiel für solch ein Blankoindossament ist das Schild mit der Aufschrift "ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER" in Großbuchstaben, wodurch nicht mehr klar ist, ob "ihre" oder "Ihre" Kinder gemeint sind. Das Wort Indossament geht zurück auf lateinisch in dosso, was soviel wie "auf dem Rücken" bedeutet. Auch hierbei ist nicht eindeutig spezifiziert, wessen Rücken.

Um dies besser zu verstehen, stellen Sie sich vor, Sie legen bei vollem Bewusstsein ihre Hand ins Feuer dafür, dass ihre Partei, deren Vorsitz Sie bekleiden, nie und nimmer Spendengelder aus dubiosen Quellen oder gar für besondere Gefälligkeiten entgegengenommen hat - gleichzeitig ist Ihnen jedoch völlig schleierhaft, aus welchen Kanälen diese Zuwendungen nicht geflossen sind. Und Ihre Parteigenossen kennen Sie auch schon lange nicht mehr.

Bild 2: "Schuld", so sagte es einst ein guter Freund von mir, "kann man haben, wenn man Schuld empfindet."

Der Wechselbürg

Diejenige Person, die mit ihrer Unterschrift für eine Schuld als Bürge eintritt, wird als Bezogener bezeichnet. Das unterschriebene Schulddokument, und damit der Wechsel selbst, wird durch dessen Unterschrift zum Akzept. Man spricht nun von einem "gezogenen" Wechsel. Führt dieser Wechsel bürgseitig zu einem finanziellen Debakel, wie etwa Verbraucherinsolvenz oder Kniescheibenfraktur, so bezeichnen wir den Bürgen als "Abgezogener". Interessant sind hierbei die inhaltliche Komponente sowie das indirekte Versprechen zur Erfüllung einer Bringschuld.

Stellen Sie sich vor, Sie sind Patient in einem mittelständischen Krankenhaus. An Ihrem ersten Tag legen Sie sich auf frisch bezogener Matratze nieder. Auch die übrigen Weichwaren ("Einlagen") sind in frisches Leinen gehüllt. Sie unterschreiben nun Ihre Patienteninformation ("Akzept") und übernehmen somit gleichzeitig, inclusive Bett (dessen Einlage Sie nun sind) die Verantwortung für alles, was Ihnen abseits Ihrer Behandlung noch zu Teil wird: Sepsis, eingenähtes Instrumentarium, Zusatzamputation etcetera. Was Sie jedoch nicht wissen: Es handelt sich bei den Füllungen für Kissen und Decke um sogenannte "Spareinlagen". Das sind Einlagen, die bereits mehrere Patientenwechsel hinter sich haben, und auch Sie sind noch LANGE nicht der Letzte. Sie legen sich nun auf den Rücken (s. Indossament) und legen ihren Kopf auf das Ruhekissen, nicht ahnend, welche "Zinsen" in Form von Schweiß, Tränen, Schuppen u. Ä. dort bereits angefallen sind.

Zur Information: Der Wechselkurs für Absonderungen liegt derzeit zwischen 0,5 bis 1l täglich, die durchschnittliche Liegedauer eines Patienten wiederum bei etwa einer Woche. In diesem Zeitraum zwischen zwei Wechseln werden dem Ruhekonto also ungefähr 4-7 Liter "gutgeschrieben".

Bild 3: Krankenhauspersonal mit Liegenschaft (mitte).

Was den Einlagen rotbraune Flecken macht, verschafft wiederum der Klinik schwarze Zahlen! Es ist nicht unüblich, dass bei der Bettenaufbereitung zum Einsparen von Kosten lediglich die Bezüge erneuert werden, der Inhalt aber der gleiche bleibt. Zum Thema Tarifverhandlungen kommen wir ein andernmal.

Wechselbürgschaft - begriffliche Abgrenzung

Wechselborgschiff

Die Borg sind unangefochtene Weltmeister der feindlichen Übernahme, ihre Schiffe sind Würfel- oder Kugelförmig. Ihre Technik zur Assimilierung von Fremdkapital ist so raffiniert, dass sie gänzlich ohne den Akzept auskommt. Die Bezugsperson (s. Bezogener) wird schlicht und einfach "geschluckt" und ihre sämtlichen Einlagen zum Volkseigentum erklärt.

Wechselbalgschuft

E. T. A. Hoffmann beschreibt in "Klein Zaches, genannt: Zinnober" einen zu menschlicher Sprache und aufrechtem Gang unfähigen, außerdem sehr unansehnlichen Zwergnaseverschnitt, dem es jedoch aufgrund magischer Intervention durch eine Fee (engl.: Provision, Maklergebühr) gelingt, ohne jeden Einsatz von kreativem Eigenkapital oder Softskills, sich sämtlicher Gratifikation für Leistungen aus geistigem Eigentum zu versichern, welche in seinem näheren Umfeld von anderen erbracht werden. Danke, recht schönstens!

Über den Autor

Dominik Wachsmann, Baujahr 1980, hat noch die Zeit kennen gelernt, in der ein wöchentliches Taschengeld von 5 Mark ausreichte, um sich bis zur Obstipation Junkfood und Süßigkeiten einzuhelfen - und trotzdem noch was rauszubekommen. In späteren Jahren erschien es ihm angemessen, sich beispielsweise für den Kauf eines schönen Einrichtungsgegenstandes mit einem Träger Bier zu belohnen. Motto: "Wer kein Geld hat, sollte es schnellstens ausgeben!".

Bildquellen

Titelbild: Kreuzwortkolumne auf wort-suchen.de, Bildrechte bei der webgilde GbmH.

Bild 1,2,3,: via getstencil, Bildrechte bei der webgilde GmbH.