Abkürzungen und Bedeutungen für Dipl.-Wirt(sch).-Jur.
Wir haben 1 Bedeutungen für die Abkürzung Dipl.-Wirt(sch).-Jur.
Abkürzung | Bedeutung |
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Dipl.-Wirt(sch).-Jur. | Diplomwirtschaftsjurist[in] |
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Zitationshilfe
„Dipl.-Wirt(sch).-Jur.“, bereitgestellt durch die Abkürzungssuche von wort-suchen.de,, (https://www.wort-suchen.de/abkuerzungen/DIPL-WIRTSCH-JUR), abgerufen am 01.03.2025.